Die Behandlungspreise
für medizinische Leistungen müssen nach geltender Rechtslage die individuelle Indikation und die ärztliche Leistung berücksichtigen.
- Die Kosten für die ärztliche Vor-/ Nachuntersuchung sind Bestandteil des Behandlungspreises. In Fall einer separaten Abrechnung liegt der Aufwand zwischen 50,- und 250,- Euro, abhängig vom Umfang der Untersuchung.
- Der Behandlungspreis ist abhängig vom Aufwand und den Gegebenheiten des Einzelfalls, von der Behandlungsmethode (PRK, LASEK, LASIK und Femto-LASIK), von den eingesetzten technischen Geräten und den durchgeführten weiteren Untersuchungen (z.B. okulare und corneale Aberrometrie, asphärische Behandlungsprofile etc.) und liegt zwischen 1.750,- und maximal 2.250,- Euro pro Auge bei extrem komplexen Fällen.
- Finanzierungsmöglichkeit: zu 0 % bis zu einer Laufzeit von 12 Monaten!